Below you find our sales condition when acting as a distributor and our sales information when acting as a fashion agent.
Sales conditions and sales information
Sales information
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Ihnen und dem Hersteller. Wir, die Modeagentur, treten als Vermittler auf.
Für die Vermittlung des Kaufvertrages und die Bedienung und Beratung erhalten wir eine Provision. Diese ist im Preis enthalten.
Zwischen Ihnen und dem Hersteller wird ein Verkaufsvertrag abgeschlossen, der Sie und den Hersteller bindet. Alle relevanten Fristen sind im Vertrag bestimmt und werden Ihnen bekannt gegeben und erklärt.
Die Lieferfristen haben alle einen gewissen Spielraum, der Ihnen jedes Mal bekannt gegeben wird.
Das Vertragsverhältnis wird jede Saison neu geschlossen und durch Ihre Unterschrift jeweils neu ins Leben gerufen. Ausserhalb dieses Vertrages gehen Sie kein längeres oder wiederkehrendes Vertragsverhältnis ein und sind nicht gebunden.
Vereinbarungen können gemacht werden und sind auf dem Vertrag festzuhalten. Das betrifft oftmals die Lieferfristen, Betriebsferien oder den Wunsch nach Exklusivität zum Aufbau einer Marke. Letztere Vereinbarung kann für Sie von Bedeutung sein, denn beim Aufbau einer neuen Marke geht jeder Geschäftsinhaber oder Geschäftsinhaberin eine neue Investition ein, die naturgemäss etwas Zeit benötigt, um sich zu bewähren.
Keine Vereinbarung kann mit absolut 100% Sicherheit gemacht werden. Wir sind sehr bemüht diese einzuhalten, aber es gibt Faktoren, die ausserhalb unserer Kontrolle sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Parteien miteinandern rasch in Kontakt treten, falls es zu einer unvorhergesehenden Abweichung von der Vereinbarung kommen sollte.
Bitte benachrichtigen Sie uns in voraus, wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können oder verschieben müssen. Der Grund liegt darin, dass wir Models anstellen und einen Aufwand betreiben, um speziell für Ihren Termin vorzubereitet zu sein.
Online Shops, eBay usw.: Falls Sie Ihre Artikel, die von Herstellern und Designer stammen, die wir vertreten, online verkaufen wollen, so bitten wir Sie, uns das mitzuteilen bevor es zu dem Vertragsabschluss kommt. Für den Hersteller und Designer ist das wichtig, denn bei einem online Verkauf ändert sich der bisherige Vertriebskanal und kann bestimmte andere Vereinbarungen mit anderen verletzen.
Sollte es bei einem Vertragsabschluss zu einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der Modeagentur sue-vet AG gekommen sein, dann sind diese nach bestem Wissen und Gewissen auch einzuhalten. Beispiel: Wurde Ihnen eine Kollektion für einen Ihrer Standorte zugesichert, aber nicht für einen der anderen Standorte Ihres Geschäftes, dann bitten wir Sie, dass diese Artikel nicht an diesen Standort verschickt werden, denn das kann die Vereinbarung mit anderen Kunden verletzten. Bitte versichern Sie sich schon beim Vertragsabschluss wie die aktuelle Lage aussieht.
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, ist ausgeschlossen.
Sales conditions
1. Änderung und Stornierung
– Eine Stornierung oder Änderung von Bestellungen bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Jede Stornierung oder Änderung bedarf der Schriftform (Brief, Fax oder e-mail) und muss spätestens innerhalb von 8 Tagen zugehen. Bei einer Stornierung oder Änderung, die uns später als 8 Tage nach der Bestellung zugeht, erheben wir eine Stornogebühr von 50% des Nettokaufpreises.
– Falls das bestellte Modell nicht produziert wird, wird es aus der Bestellung gestrichen. Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Grösse, der Ausstattung oder des Dessins können nicht beanstandet werden.
2. Lieferung
– Die Lieferung erfolgt DDP. Ein Kleinmengenzuschlag von 20 CHF wird erhoben, wenn weniger als 15 Stück pro Bestellung bestellt werden.
– Die Lieferfrist ist immer nur ein Richtwert und nicht verbindlich. Bei Verzögerungen der Lieferung hat der Käufer nicht das Recht, die Bestellung zu annullieren oder Schadensersatz zu fordern.
3. Reklamation
– Der Kunde hat ausgelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf ihre Vollständigkeit und allfällige Mängel zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.
– Bei eventuellen Reklamationen hat der Käufer nur dann das Recht die Waren zurückzusenden, wenn der Verkäufer vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Der Kunde ist verpflichtet vor der Rücksendung eine Kennziffer anzufordern, damit die Ware beim Lieferanten korrekt zugeordnet werden kann.
– Wenn der Verkäufer einen Artikelumtausch akzeptiert, dann ist das Produkt ohne Gebrauchsspuren, unbeschädigt und in Originalverpackung zurückzusenden. Für Waren mit Preisschildern oder Alarmsicherung erheben wir eine Gebühr von 3 CHF pro Artikel.
– Der Verkäufer hat stets das Recht die gelieferte Ware zu reparieren oder zu ersetzen. Wenn dies nicht möglich ist, dann erhält der Käufer vom Verkäufer eine Gutschrift.
4. Rechnung
Die Rechnung wird mit dem Versand der Ware ausgestellt und liegt der Ware im Karton bei. Zusätzlich erhält der Käufer diese Rechnung per e-mail oder wo diese nicht vorhanden ist per Brief. Fehlerhafte Rechnungen sind unverzüglich spätestens innerhalb von 8 Tagen zu rügen.
5. Zahlung
– Rechnungen sind zahlbar: Innerhalb 10 Tagen vom Tag der Ausstellung der Rechnung an mit 4% Skonto. Ab 11. bis 30. Tag vom Tag der Ausstellung der Rechnung netto.
– Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 2% pro Monat berechnet und eine Mahngebühr von 15 CHF erhoben.
– Handelt es sich um laufende Lieferungen so ist der Verkäufer nicht verpflichtet weitere Lieferungen vorzunehmen bevor nicht der fällige Betrag gezahlt worden ist. Der Käufer muss dann eventuelle Verspätungen akzeptieren.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Wenn ausnahmsweise Scheck oder Wechsel entgegengenommen werden, so gilt die Bezahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware darf nicht verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Zwangsvollstreckungen durch Dritte muss der Käufer sofort widersprechen. Er ist verpflichtet den Verkäufer umgehend hiervon in Kenntnis zu setzen. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt, bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung sicherheitshalber an den Verkäufer ab.